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Erstberatungstermine

Wenn Sie sich für die erste Beratung anmelden möchten, können Sie mich per E-Mail oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Website sowie telefonisch oder per SMS kontaktieren.

 

Um Ihre Privatsphäre zu schützen, wird empfohlen, dass Sie keine vertraulichen oder persönlichen Informationen über Ihren Gesundheitszustand in das auf dieser Website bereitgestellte Kontaktformular aufnehmen. Dieses Kontaktformular dient für allgemeine Fragen oder Nachrichten an einen Psychologen. Bitte beachten Sie, durch das Senden einer

E-Mail über diese Website wird keine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zwischen Psychologen und Klienten hergestellt. Deshalb ist das Kontaktformular als Anfrage zu verstehen, der Termin gilt erst bei Bestätigung als vereinbart. Eingegangene Kontaktformulare werden nur in unregelmässigen Zeitrhythmen bearbeitet. In dringenden Fällen ist das Kontaktformular nicht zur Kontaktaufnahme geeignet.

Das Erstgespräch dauert etwa 60 Minuten. Sie werden hinreichend Zeit haben, alle wichtigen Themen in Ruhe zu besprechen. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam, was Ihr Anliegen ist und welche Art der Unterstützung Sie benötigen.  Manche Klienten finden es beim Erstgespräch schwierig, sofort über bestimmte Themen zu sprechen. Es ist also durchaus möglich und auch üblich, mehr als ein (Erst-) Gespräch mit dem Psychologen zu führen.

Bitte beachten Sie:

Manchmal brauchen Menschen, die unter starker emotionaler Belastung leiden oder unter starkem Stress stehen, Nothilfe. Wenn Sie sich in einer Krise befinden oder Selbstmordgedanken haben; wenn Sie wissen, dass jemand in Gefahr ist, sich selbst oder andere zu verletzen, oder sich in einem lebensbedrohlichen Notfall befindet, ist es wichtig, geeignete Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Sie können und sollten ein Krisenzentrum anrufen, die örtlichen Strafverfolgungsbehörden informieren und / oder die Person in die Notaufnahme bringen.

+41 (0) 27 321 21 21 - Parspas Suicide Prevention Lifeline

+41 44 421 21 21 - Emergency doctor & emergency psychiatrist

143 - Die Dargebotene Hand (The Helping Hand helpline)

147 - Beratung + Hilfe für Kinder und Jugendliche

+41 44 261 88 66 - Zurich helpline for parents

+44 255 11 11 - Notfallpsychiatrie - Universitätsspital Zürich

Tarif und Versicherung

 

Der Tarif für die erste und die folgenden Sitzungen beträgt CHF 175 für Einzelberatung und

CHF 200 für Paar- oder Familienberatung. Die Zahlung erfolgt sowohl in bar oder per Überweisung.

 

Tarif und Dauer

175 CHF - 50-minütige Einzelberatung.

200 CHF - 60-minütige Paar- oder Familienberatung

 

Abhängig von Ihren Umständen sind Online- und Telefonsitzungen verfügbar.

Die Preise variieren auch je nach Art von Assessments. Angebote sind nach Rücksprache erhältlich.

In der Regel werden die Kosten der psychologischen Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenbeteiligung.

Wenn Sie einen Termin absagen möchten, machen Sie dies bitte spätestens 24 Stunden im Voraus. Wenn Sie einen Termin ohne rechtzeitige Benachrichtigung nicht wahrnehmen, werden Ihnen die vollen Kosten der Sitzung in Rechnung gestellt.

Wo werden Sitzungen angeboten?

 

In meiner Praxis versuche ich Ihnen die Flexibilität bieten, um die Bedürfnisse Ihres Lebensstils zu erfüllen.

Die Dienstleistungen werden in folgenden Modalitäten erbracht:

 

  • Mobiles Beratungstreffen zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Büro (Kanton Zürich / Zug)

  • Online-Beratung oder Telefonsitzungen

 

Wenn Sie Fragen zur Verfügbarkeit von Diensten haben, wenden Sie sich bitte an mich.

Datenschutz & Berufsgeheimnis

 

Klientinnen und Patienten wenden sich im Vertrauen und im Wissen um die Geheimnispflicht an den Psychologen oder die Psychologin. Sie erwarten und vertrauen darauf, dass die Informationen, die sie der psychologischen Fachperson anvertrauen, geschützt und geheim bleiben.

 

Psychologinnen und Psychologen sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Unter diese Geheimnispflicht fällt alles, was ihnen infolge ihres Berufes anvertraut wird oder was sie während ihrer Arbeit wahrnehmen. Psychologinnen und Psychologen

dürfen nur dann Auskunft erteilen, wenn die Einwilligung des betroffenen Patienten vorliegt oder wenn eine behördliche Bewilligung oder ein gesetzliches Melderecht besteht (FSP-Merkblatt «Berufsgeheimnis»).

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